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öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
von 7.30 - 19.00 Uhr
Freitag
von 7:30 - 17.00 Uhr
von 7.30 - 19.00 Uhr
Freitag
von 7:30 - 17.00 Uhr
in wenigen schritten zur therapie
1 Verordnung
Sie benötigen eine Verordnung für die ambulante Physiotherapie von ihrem Haus- oder Facharzt.
2 Chefärztliche Bewilligung
Um den Großteil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, müssen Sie bei einigen Krankenkassen die Verordnung bewilligen lassen. Bei der ÖGK entfällt dies bis 2025. Für SVS Mitglieder übernehmen wir gerne die Bewilligung.
3 Kosten
Für eine Verordnung der PT45 werden €48,- pro Behandlung in Rechnung gestellt. Für Ergotherapie gilt pro 30 Min. Behandlung €36,- (60 Min. = €60,-).
Diese Rechnung muss von Ihnen beglichen werden und kann mit dem Zahlungsbeleg sowie der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Hohe Rückerstattung.